Corona-Testpflicht

  • Bis zu den Osterferien wird zweimal pro Woche ein Schnelltest zu Hause durchgeführt: montags und donnerstags.
  • Die Test-Kits werden den Schülern rechtzeitig in der Schule ausgehändigt.
  • Führen Sie den Test mit Ihrem Kind bitte gewissenhaft durch und beachten Sie den Beipackzettel!
  • Bei positivem Testergebnis dürfen Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken, sondern es muss umgehend ein Termin für einen bestätigten Test gemacht werden. Erst bei negativem Ergebnis ist eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich.
  • Bei negativem Ergebnis des Schnelltests darf ihr Kind nur mit Vorlage der ausgefüllten Bescheinigung am Unterricht teilnehmen.
  • Positive Testergebnisse muss die Schule namentlich dem Gesundheitsamt übermitteln.